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   BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20   

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BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 (https://dejure.org/2021,391)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 (https://dejure.org/2021,391)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 (https://dejure.org/2021,391)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 260 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 78 Satz 2 BetrVG, § 611a Abs. 2 BGB, § 37 Abs. 4 BetrVG, § 78 Satz 1 BetrVG, § 286 ZPO, § 286 Abs. 1 ZPO, Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG, § 22 AGG, § 138 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 1, Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 445 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, §§ 1, 7, 11 AGG, § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 78 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, Art. 33 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsantrag als zulässiges Ziel einer Feststellungsklage; Benachteiligungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG; Darlegungs- und Beweislast für eine Benachteiligung als Betriebsratsmitglied; Keine "Bestenauslese" bei Privatunternehmen

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung - Darlegungslast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratsmitglied; Vergütung; Benachteiligung

  • rechtsportal.de

    Betriebsratsmitglied; Vergütung; Benachteiligung

  • rechtsportal.de

    Eingruppierungsfeststellungsantrag als zulässiges Ziel einer Feststellungsklage; Benachteiligungsverbot aus § 78 Satz 2 BetrVG ; Darlegungs- und Beweislast für eine Benachteiligung als Betriebsratsmitglied; Keine "Bestenauslese" bei Privatunternehmen

  • datenbank.nwb.de

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligung - Darlegungslast

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsratsmitglieder können aufgrund des Benachteiligungsverbots Anspruch auf Vergütung entsprechend einer fiktiven Beförderung haben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hilfstatsachen - oder: der Indizienbeweis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergütung eines Betriebsratsmitglieds - und seine fiktive berufliche Entwicklung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die richtige Entgeltgruppe - und die Feststellungsklage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Benachteiligungsverbot bei Betriebsratsmitgliedern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 864
  • DB 2021, 1481
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der ein Recht für sich in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trägt (vgl. etwa BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 36 mwN, BAGE 148, 299) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es demjenigen, der eine Benachteiligung aus einem von der Rechtsordnung missbilligten Grund geltend macht, nicht durch die prozessuale Verteilung der Darlegungs- und Beweislast in unzumutbarer Weise erschwert werden darf, die sich daraus ergebenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, BAGE 148, 299) .

    Deshalb gilt in einem Rechtsstreit darüber, ob das Betriebsratsmitglied durch eine vorenthaltene Beförderung in unzulässiger Weise benachteiligt wurde, eine abgestufte Darlegungs- und Beweislast (BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 35 ff., aaO; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 78 Rn. 21; unter Hinweis auf Art. 7 der Richtlinie 2002/14/EG auch Roßbruch PflR 2020, 296; vgl. dazu auch Weber in Franzen/Gallner/Oetker Kommentar zum Europäischen Arbeitsrecht 3. Aufl. Richtlinie 2002/14/EG Art. 7 Rn. 7 mwN) .

    Auch die Beweislastregel des § 22 AGG, in deren Rahmen die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Kausalität aufgrund Indizienbeweises ausreichend ist (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 27 mwN) , findet in Bezug auf § 78 Satz 2 BetrVG weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, aaO; Annuß NZA 2020, 20, 21; Blattner NZA 2018, 129, 132; Jacobs NZA 2019, 1606, 1610; aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 78 Rn. 21 mwN zur Gegenauffassung) .

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast darf der klagende Arbeitnehmer, der darlegt, dass er die Qualifikationsanforderungen der höher dotierten Stelle erfüllt, trotz fehlender genauer Kenntnis ohne Verstoß gegen seine zivilprozessuale Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) die Behauptung aufstellen, er sei gerade wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht für die Stelle ausgewählt worden (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38 mwN, BAGE 148, 299) .

    Der beklagte Arbeitgeber muss sich dann zu der Behauptung wahrheitsgemäß erklären (§ 138 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO; vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38 mwN, aaO) .

    Eine Erklärung mit Nichtwissen ist, nachdem dem Arbeitgeber seine eigenen Beweggründe bekannt sind, nicht zulässig (§ 138 Abs. 4 ZPO; BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38, aaO) .

    Vielmehr ist er ggf. auf eine Beweisführung durch den Vortrag von Hilfstatsachen (Indizien) verwiesen, die ihrerseits den Schluss auf die zu beweisende Haupttatsache rechtfertigen (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 39 mwN, BAGE 148, 299) .

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (st. Rspr., vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29 mwN) .

    Will der Amtsträger geltend machen, dass er ohne Ausübung seines Amts oder ohne die Freistellung durch Beförderung einen beruflichen Aufstieg genommen hätte, hat er hierzu mehrere Möglichkeiten (vgl. BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 31 mwN) .

    Das Gericht der Tatsacheninstanz muss aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen und Hilfstatsachen nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre (BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe) .

  • BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 75/91

    Schutz der freigestellten Betriebsratsmitglieder - Verbot der Benachteiligung von

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Die bloße Möglichkeit bzw. "konkrete Chance" einer derartigen beruflichen Entwicklung genügt nicht (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II 2 b der Gründe) .

    Zu beurteilen ist, ob die Entscheidung der Beklagten nach ihren Einlassungen ebenso ausgefallen wäre, wenn der Kläger nicht Mitglied des Betriebsrats und als solches freigestellt gewesen wäre (vgl. BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II 2 b der Gründe; MHdB ArbR/Krois 4. Aufl. Bd. 3 § 295 Rn. 174; NK-GA/Waskow § 78 BetrVG Rn. 16 mwN) .

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 972/13

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - betriebsübliche berufliche Entwicklung -

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Er kann vortragen, dass seine Bewerbung auf eine bestimmte Stelle gerade wegen seiner Freistellung und/oder seiner Betriebsratstätigkeit erfolglos geblieben ist (BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31; 27. Juni 2001 - 7 AZR 496/99 - zu B II 1 b aa der Gründe mwN, BAGE 98, 164) .

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsträgers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 AZR 972/13 - Rn. 31; 14. Juli 2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Für den privaten Arbeitgeber besteht keine Rechtspflicht, die Auswahlentscheidung ausschließlich nach den Kriterien der "Bestenauslese" auf der Grundlage des Anforderungsprofils zu treffen (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 848/13 - Rn. 51) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Mit diesem Inhalt ist der Antrag zulässig, da Gegenstand eines Feststellungsantrags neben der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe auch die Verpflichtung zur Verzinsung der Entgeltdifferenzen sein kann (vgl. BAG 12. Dezember 2018 - 4 AZR 147/17 - Rn. 15 mwN, BAGE 164, 326) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Es genügt daher nicht, allein durch formelhafte Wendungen ohne Bezug zu den konkreten Fallumständen zum Ausdruck zu bringen, das Gericht sei von der Wahrheit einer Tatsache überzeugt oder nicht überzeugt (BAG 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 63 mwN) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.11.2019 - 2 Sa 103/19

    Benachteiligung - Betriebsratsmitglied - berufliche Entwicklung - Vergütung -

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. November 2019 - 2 Sa 103/19 - aufgehoben.
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 385/19

    Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    nicht erfassten Zeitraum ab dem 1. August 2018 besteht auch das erforderliche Feststellungsinteresse, da die Beklagte das Bestehen des Anspruchs verneint (vgl. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 385/19 - Rn. 12; 27. Januar 2011 - 6 AZR 526/09 - Rn. 12, BAGE 137, 80) .
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Auszug aus BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20
    Auch die Beweislastregel des § 22 AGG, in deren Rahmen die überwiegende Wahrscheinlichkeit der Kausalität aufgrund Indizienbeweises ausreichend ist (vgl. BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 27 mwN) , findet in Bezug auf § 78 Satz 2 BetrVG weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 37, aaO; Annuß NZA 2020, 20, 21; Blattner NZA 2018, 129, 132; Jacobs NZA 2019, 1606, 1610; aA Fitting BetrVG 30. Aufl. § 78 Rn. 21 mwN zur Gegenauffassung) .
  • BAG, 17.08.2005 - 7 AZR 528/04

    Betriebsratsmitglied - Entgeltsicherung - betriebsübliche berufliche Entwicklung

  • BAG, 31.01.2018 - 4 AZR 104/17

    Eingruppierung in der Brot- und Backwarenindustrie

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 496/99

    Berufliche Entwicklung eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16

    Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung

  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 611/17

    Außerordentliche Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 117/07

    Eingruppierung einer Angestellten "in der Tätigkeit einer

  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

  • BAG, 29.08.2018 - 7 AZR 206/17

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - pauschale Zulage - Begünstigung

  • BAG, 14.07.2010 - 7 AZR 359/09

    Vergütungsansprüche eines Personalratsmitglieds

  • BAG, 30.10.2019 - 10 AZR 177/18

    Klage auf Sozialkassenbeiträge - Streitgegenstand

  • LAG Hessen, 17.03.2023 - 10 Sa 923/22

    Zulässigkeit der Feststellungsklage; Geringere Vergütung als Benachteiligung des

    Jedenfalls aus § 78 Satz 2 BetrVG kann anerkanntermaßen ein Beförderungsanspruch folgen (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 24, NZA 2021, 864).

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23, NZA 2021, 864; BAG 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29, NZA 2020, 594).

    Die Beweislastverteilung ist nicht wie in § 22 AGG zu verteilen (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 29; NZA 2021, 864; BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 38, NZA 2014, 1209), insbesondere reicht es nicht aus, wenn die Mandatsträgereigenschaft nur ein Motiv unter mehreren war.

    Zu beurteilen ist, ob die Entscheidung der Bekl. nach ihren Einlassungen ebenso ausgefallen wäre, wenn der Kläger nicht Mitglied des Betriebsrats gewesen wäre (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 35, NZA 2021, 864).

    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist ausreichend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müsse (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28, NZA 2021, 864).

    Dem ist in einem Rechtsstreit darüber, ob das Betriebsratsmitglied durch eine vorenthaltene Beförderung in unzulässiger Weise benachteiligt wurde, durch die Anwendung einer abgestuften Darlegungs- und Beweislast Rechnung zu tragen (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 35, NZA 2021, 864).

    Vielmehr hat er seine Motive für die Auswahlentscheidung zugunsten eines anderen Bewerbers so konkret zu benennen, dass sich das Betriebsratsmitglied hierauf seinerseits einlassen kann (vgl. BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 30, NZA 2021, 864).

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2024 - 6 Sa 559/23

    Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder - der Fall VW

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur wegen der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. nur BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23; BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist insoweit entscheidend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen zu müssen ( BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn.28) .

    Er hat deshalb seine Motive und sonstigen Kriterien für die Auswahlentscheidung so konkret zu benennen, dass sich das Betriebsratsmitglied hierauf einlassen kann (vgl. BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 30).

    Er ist aber nach der gebotenen Auslegung so zu verstehen (vgl. BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 21) und klarstellend entsprechend zu tenorieren.

  • LAG Niedersachsen, 14.02.2024 - 6 Sa 559/23

    Betriebsrat; Darlegungslast; Freigestellt; Hypothetische Karriereentwicklung;

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur wegen der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (vgl. nur BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23; BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Für die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO ist insoweit entscheidend, dass ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit erreicht ist, der Zweifel Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen zu müssen ( BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn.28) .

    Er hat deshalb seine Motive und sonstigen Kriterien für die Auswahlentscheidung so konkret zu benennen, dass sich das Betriebsratsmitglied hierauf einlassen kann (vgl. BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 30).

    Er ist aber nach der gebotenen Auslegung so zu verstehen (vgl. BAG, 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 21) und klarstellend entsprechend zu tenorieren.

  • LAG München, 10.09.2021 - 4 Sa 112/21

    Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds - nachträgliche Übernahme

    Wird ein Betriebsratsmitglied allein wegen des Amts nicht auf eine höherdotierte Stelle befördert, so ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot iVm. § 611a Abs. 2 BGB ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf die erhöhte Vergütung (BAG v. 20.01.2021, 7 AZR 52/20 Rn. 23 - zitiert nach juris; BAG v. 22.01.2020, 7 AZR 222/19 Rn. 29 - zitiert nach juris).

    Allerdings trägt der Kläger für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung einer unzulässigen Benachteiligung grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast (BAG v. 20.01.2021, 7 AZR 52/20 Rn. 24 - zitiert nach juris).

  • ArbG Mannheim, 07.12.2022 - 2 BV 3/22

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge der Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann daher den Arbeitgeber unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (st. Rspr., vgl. nur BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23, juris, mwN).

    Auch für das Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung und eines daraus resultierenden höheren Vergütungsanspruchs gemäß § 78 S. 2 BetrVG i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB trägt das Betriebsratsmitglied die Darlegungs- und Beweislast, wobei die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast anzuwenden sind (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 24 ff., juris; BAG 25. Juni 2014 - 7 AZR 847/12 - Rn. 36, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2023 - 6 Sa 202/22

    Stellenausschreibung, Bewerbung, Betriebsratsmitglied, Benachteiligung,

    Damit erfüllt der Antrag die Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 18 f.).

    Wird ein Betriebsratsmitglied allein wegen des Amts nicht auf eine höherdotierte Stelle befördert, so ergibt sich aus dem Benachteiligungsverbot iVm. § 611a Abs. 2 BGB ein unmittelbarer Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf die erhöhte Vergütung (BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23; BAG 22.01.2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 29).

    Für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung einer unzulässigen Benachteiligung trägt grundsätzlich der Kläger die Darlegungs- und Beweislast (BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 24).

  • LAG Sachsen, 02.08.2021 - 1 Sa 321/20

    Fiktiver Beförderungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds; Analoge

    Die für den fiktiven Beförderungsanspruch des freigestellten Betriebsratsmitglieds entwickelten Grundsätze (BAG, Urteil vom 20.01.2021, 7 AZR 52/20 zu II. 1 der Gründe) können auf Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung nach betrieblicher Umstrukturierung entsprechend angewendet werden.

    Ein Betriebsratsmitglied, das nur infolge seiner Amtsübernahme nicht in eine Position mit höherer Vergütung aufgestiegen ist, kann den Arbeitgeber deshalb unmittelbar auf Zahlung der höheren Vergütung in Anspruch nehmen (BAG, Urteil vom 20.1.2021, 7 AZR 52/20, RdNr. 23, Juris).

  • ArbG Mannheim, 07.03.2023 - 7 Ca 139/22

    Vergütung - Betriebsratsvorsitzender - Benachteiligungsverbot -

    Der Tatsachenrichter muss aufgrund der von ihm festgestellten Tatsachen und Hilfstatsachen nach § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass dem Betriebsratsmitglied ohne das Betriebsratsamt die höherwertige Tätigkeit tatsächlich übertragen worden wäre (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28; 22. Januar 2020 - 7 AZR 222/19 - Rn. 30; 17. August 2005 - 7 AZR 528/04 - zu 2 b der Gründe) .

    Die bloße Möglichkeit bzw. "konkrete Chance" einer derartigen beruflichen Entwicklung genügt dagegen nicht (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 28; 11. Dezember 1991 - 7 AZR 75/91 - zu II 2 b der Gründe) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 130/22

    Freigestelltes Betriebsvertretungsmitglied - Vergütung - beruflicher Werdegang -

    b) Der Klageantrag erfüllt als Feststellungsantrag die Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 20.01.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 19 mwN).

    Aus dieser Vorschrift kann sich ein Anspruch des Betriebsvertretungsmitglieds auf eine bestimmte Vergütung ergeben, wenn sich die Zahlung einer geringeren Vergütung als Benachteiligung wegen der Freistellung darstellt (vgl. BAG 14.07.2010 - 7 AZR 359/09 - Rn. 19 für Personalratsmitglieder; BAG 20.10.2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23 für Betriebsratsmitglieder; jeweils mwN).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.01.2023 - 2 Sa 116/22

    Betriebsratsmitglied - Vergütung - Benachteiligungsverbot - berufliche

    Gleichwohl kann in einem solchen Fall ein fiktiver Beförderungsanspruch des Amtsträgers bestehen, wenn das Fehlen von feststellbarem aktuellen Fachwissen gerade aufgrund der Freistellung eingetreten ist (BAG 20. Januar 2021 - 7 AZR 52/20 - Rn. 23 und 24).
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